Ich habe eine Frage: Unser Vermieter plant, in unserem Keller (ungedämmt, Haus BJ 1965) Heizkörper zu installieren. Ist dies nach EnEV/GEG überhaupt ohne weitere Maßnahmen zulässig?
Rein rechtlich ist das möglich. Denn Dämmmaßnahmen an der Außenhülle eines Gebäudes werden in aller Regel erst dann zur Pflicht, wenn Sie Arbeiten an diesen durchführen. Relevant ist beispielsweise das Ersetzen des Außenputzes oder das Anbringen einer Verschalung. Nachrüstpflichten gibt es darüber hinaus nur für die oberste Geschossdecke, wenn diese frei begehbar und noch nicht gedämmt ist.
Soll der beheizte Bereich des Gebäudes auf den Keller erweitert werden, kann sich eine Kellerdämmung lohnen. Weitere Informationen und Unterstützung bei der Argumentation mit Ihrem Vermieter bekommen Sie dabei von einem Energieberater aus Ihrer Region.