Expertenrat

Darf der Vermieter Heizkörper im ungedämmten Keller installieren?

Frage von Hans N. am 10.02.2022 

Ich habe eine Frage: Unser Vermieter plant, in unserem Keller (ungedämmt, Haus BJ 1965) Heizkörper zu installieren. Ist dies nach EnEV/GEG überhaupt ohne weitere Maßnahmen zulässig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Rein rechtlich ist das möglich. Denn Dämmmaßnahmen an der Außenhülle eines Gebäudes werden in aller Regel erst dann zur Pflicht, wenn Sie Arbeiten an diesen durchführen. Relevant ist beispielsweise das Ersetzen des Außenputzes oder das Anbringen einer Verschalung. Nachrüstpflichten gibt es darüber hinaus nur für die oberste Geschossdecke, wenn diese frei begehbar und noch nicht gedämmt ist.

Soll der beheizte Bereich des Gebäudes auf den Keller erweitert werden, kann sich eine Kellerdämmung lohnen. Weitere Informationen und Unterstützung bei der Argumentation mit Ihrem Vermieter bekommen Sie dabei von einem Energieberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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