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Expertenrat

Kann ich die Verteilung der Heizkosten nach einer Dachsanierung ändern?

Frage von Kurt R. am 27.08.2020 

Ich lese mit großem Interesse Ihren Newsletter. Nun hätte ich eine Frage zur Heizkostenverteilung (30/70 bzw. 50/50), wenn ein Gebäude Baujahr ca. 1970 ein komplett neues Dach erhält mit bester Dämmung, weil KfW-gefördert. Gezahlt haben alle Eigentümer; größte Gewinner sind die DG-Nutzer. Wäre begründbar hier eine Heizkostenaufteilung von 50/50 ratsam?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die aktuell gültige Heizkostenverordnung erlaubt es, die Abrechnungsmaßstäbe nach Ablauf von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren oder zum Beispiel nach baulichen Maßnahmen zu ändern. Die Verbrauchskosten können dabei einen Anteil von 50 bis 70 Prozent haben. Experten empfehlen einen Anteil von 50 Prozent, um zu große Spreizungen im Haus zu vermeiden. Für die Umsetzung der Änderung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Experten eines Eigentümerverbandes wie dem Haus- und Grundbesitzerverein.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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