Bekomme ich auch einen Heizöl-Zuschuss, wenn ich 2022 Heizöl gekauft habe und zuvor 2020?
Die Förderung für nicht leitungsgebundene Energieträger sollen alle Haushalte beantragen können, die zwischen 01. Januar und 01. Dezember 2022 Heizöl gekauft und dafür deutlich mehr ausgegeben haben als zuvor. Da Sie in diesem Zeitraum Heizöl gekauft haben, sind Sie grundsätzlich antragsberechtigt.
Wichtig ist jedoch auch das Verhältnis des tatsächlichen Preises im Vergleich zu einem Richtpreis, der in Berlin bei 0,71 €/l (inklusive 19 % Mehrwertsteuer) liegt. Voraussetzung ist hier ein Faktor von 1,7 - in anderen Bundesländern kann das jedoch anders ausfallen.
Eine rechtlich verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch erst dann geben, wenn entsprechende Voraussetzungen und Regeln zur Antragstellung in Ihrem Bundesland getroffen wurden. Aktuell ist das nur in Berlin der Fall. Was bereits bekannt ist, darüber informieren wir im Beitrag "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas".