Ich baue einen Anbau (< 50 qm) an ein bestehendes Haus. Die Heizung soll mit der vor zwei Jahren eingebauten Brennwerttherme betrieben werden. Das Bauamt möchte nun ein Energienachweiss nach EnEV2009. Muss ich die Heizung nun ersetzen, damit ich den regenerativen Anteil einhalte?
Die Forderung nach dem EnEV-Nachweis ist schon richtig, der aber in diesem Fall sehr einfach, d.h. nach §9 Abs.4 zu führen ist.
(4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden.
Die Anlagentechnik und auch das EEWärmeG brauchen also nicht berücksichtigt werden.
Danke für die schnelle Antwort. Aber leider habe mich vertippt und meinte der Anbau ist größer 50 qm.
Dann ist die Lage tatsächlich anders. In diesem Fall greift EnEV §9 Abs. 5., d.h. es muss eine Gesamtbilanz durchgeführt werden.
Im Fall des Anschlusses der Erweiterung an die bestehende Anlagentechnik kann der Nachweis in der Form vereinfacht werden (was über eine DIBt-Auslegungsfrage geklärt wurde), dass sie im Nachweis in der Art abgebildet wird, dass die Referenzanlagentechnik in das nachzuweisende Gebäude eingebaut wird. Da die Referenzanlagentechnik die Anforderungen an das EEWärmeG erfüllt, ist somit auch die diese Anforderung eingehalten.
Somit bleibt die Bautechnik übrig. Wenn hier der vermeintlich einfache Weg des Nachbildens der Referenztechnik (Nachbau der U-Werte) gegangen wird, sei meinerseits auf die Wärmebrücken und die Luftdichtheit hingewiesen. Die Wärmebrücken müssen dann optimiert (Gleichwertig nach DIN 4108 Beiblatt 2) ausgeführt und ein Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Wenn man dies dann doch nicht machen möchten, muss deren Einfluss über eine verbesserte Ausführung der Außenbauteile (gegenüber der Referenzausführung) kompensiert werden.