Darf ich als Erbe eines Einfamilienhauses eine zwei Jahre alte Ölheizung mit Brennwerttechnik auch noch nach 2024 betreiben?
Aller Voraussicht nach können Sie die Heizung weiter betreiben. Eine erweiterte Austauschpflicht für bestehende Gas- und Ölheizungen ist vorerst nicht vorgesehen. Allerdings soll der Einsatz von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln längstens bis zum 31. Dezember 2044 erlaubt sein. Die Pflicht, 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel auszutauschen, gilt nach wie vor. Wie sich die Gesetze in den kommenden Jahren verändern, lässt sich aktuell leider nicht vorhersagen.