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Expertenrat

Muss ich die Ölheizung im geerbten Haus 2024 austauschen?

Frage von Günther  K. am 02.04.2023 

Darf ich als Erbe eines Einfamilienhauses eine zwei Jahre alte Ölheizung mit Brennwerttechnik auch noch nach 2024 betreiben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aller Voraussicht nach können Sie die Heizung weiter betreiben. Eine erweiterte Austauschpflicht für bestehende Gas- und Ölheizungen ist vorerst nicht vorgesehen. Allerdings soll der Einsatz von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln  längstens bis zum 31. Dezember 2044 erlaubt sein. Die Pflicht, 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel auszutauschen, gilt nach wie vor. Wie sich die Gesetze in den kommenden Jahren verändern, lässt sich aktuell leider nicht vorhersagen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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