Habe meinem Sohn das Haus überschrieben. Muss ich die Heizung aus dem Baujahr 86 austauschen? Mein Sohn wohnt nicht im Haus.
Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ihn. Denn nach der Übertragung der Immobilie sind die Ausnahmen für Altbesitzer nicht mehr anwendbar.
Ob die Heizung tatsächlich zu tauschen ist, hängt allerdings auch von der Art ab. Sofern es sich um eine Niedertemperatur- oder eine Brennwertheizung handelt, ist der Austausch nicht nötig. In allen anderen Fällen muss Ihr Sohn (Sie können das ebenfalls erledigen) die Heizung ersetzen. Nach dem Eigentumsübertrag sind dazu zwei Jahre Zeit. Ob es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt, prüft ein Energieberater oder ein Heizungsbauer für Sie.
Denken Sie daran, dass es für neue Heizungen Fördermittel vom Staat gibt. Einen Überblick geben wir im Beitrag zur "Förderung der Heizung". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.