Wir haben in einem Altbau gerade eine Gastherme durch eine Wärmepumpe ersetzt. Der Installateur hat ein fest installiertes Heizwasser-Nachfüllgerät installiert, um das Heizwasser aus dem Trinkwassernetz aufzubereiten. Er hat jedoch vor der Inbetriebnahme der Anlage den Heizkreis, der ja großenteils aus alten Rohren und Radiatoren besteht, NICHT gespült und auch nach der Befüllung keine Messung der relevanten Wasserparameter (Gesamthärte, Leitfähigkeit, pH-Wert) durchgeführt.
Nach seiner Aussage sei die Wasserqualität durch die Aufbereitung bei der Befüllung (ohne irgendeine Messung und Dokumentation) sichergestellt. Die Garantie der WP sei nicht beeinträchtigt. Liegt hier nicht eine Pflichtverletzung gegenüber den Vorgaben der VDI 2035 vor? Was raten Sie zu tun?
Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel vorliegt. Ist das der Fall, hilft er auch dabei, die Ansprüche geltend zu machen.
Unter Umständen liegen hier gleich mehrere Verletzungen der DIN 2035 vor. Denn nach dieser müsste der Fachhandwerker:
Wird/wurde die VDI 2035 nicht nachweisbar eingehalten, kann die Garantie der Wärmepumpe unter Umständen erlöschen.