Wir beabsichtigen, ein Einfamilienhaus zu kaufen, in dem eine Ölheizung mit NT-Kessel verbaut ist (Viesmann Comferal VMO 18 Baujahr 1997). Dürfen wir noch in diesem Jahr 2023 nach dem Kauf der Immobilie diese Ölheizung weiterhin betreiben?
Sofern keine Vorgaben bezüglich des Gewässerschutzes bestehen (Hochwasserschutz), gibt es in Ihrem Fall keine Einschränkungen. Sie dürfen die Ölheizung weiter betreiben. Denn Niedertemperatur- und Brennwert-Heizkessel sind von der Heizungs-Austausch-Pflicht im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgeschlossen. Nachlesen können Sie das in § 72 GEG.
Würde es sich nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handeln, hätten Sie nach dem Eigentumsübergang noch zwei Jahre Zeit, die Anforderungen zu erfüllen.
Denken Sie daran, dass bei einem Heizungstausch ab 2024 aller Voraussicht nach hohe Anforderungen an den Anteil regenerativer Energien bestehen werden. Tauschen Sie die Heizung dann aus, müssen Sie diese vermutlich mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse ergänzen. Ab 2025 gelten unabhängig davon weitreichende Einbaubeschränkungen für neue Ölheizungen. Bestehende Anlagen sind in beiden Fällen nicht auszutauschen.