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Expertenrat

Ich muss eine alte Heizungsanlage austauschen lassen. Bekomme ich dafür einen Zuschuss?

Frage von Gina B. am 03.01.2020 

Die Heizungsanlage im vermieteten Haus ist heute kaputtgegangen. Ich muss schnell eine neue Anlage einbauen lassen, da die Heizungsanlage 30 Jahre alt ist, lohnt sich auch keine Reparatur. Wie bekomme ich trotzdem einen Zuschuss? Ich lasse mir übers Wochenende einen Kostenvoranschlag für eine Anlage mit Brennwerttechnik machen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So gibt es über das Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien":


  • einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent für eine neue Gasbrennwertheizung, die für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet ist (Einbau von Wärmespeicher und spezieller Regelung ist Pflicht; Nachrüstung Solar höchstens zwei Jahre später)
  • einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent für den Einbau einer neuen Gasbrennwertheizung mit einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung (Deckung der Heizlast zu mindestens 25 Prozent)

Wichtig ist, dass die alte Heizung nicht von der Austauschpflicht nach EnEV betroffen ist. Diese fordert den Ersatz von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Darüber hinaus bekommen Sie die Fördermittel nur, wenn Sie die Mittel vor der Beauftragung eines Fachhandwerkers online auf der Webseite des BAFA beantragen. Diese Aufgabe kann auch ein bevollmächtigter Handwerker übernehmen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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