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Expertenrat

Muss ich meinen Buderus Heizkessel G115-21 RE nach 30 Jahren austauschen lassen?

Frage von Kurt T. am 25.11.2024 

Mein Buderus Heizkessel Baujahr 1994, Typ G115-21 RE mit Ölblaubrenner arbeitet tadellos. Er unterlag einer jährlichen Wartung. Besteht eine Austauschpflicht? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er von der Austauschpflicht aus dem GEG befreit. Eine Befreiung greift auch dann, wenn Sie als Eigentümer schon am 01.02.2002 selbst im Ein- oder Zweifamilienhaus gelebt haben.

Wir empfehlen, sich von Ihrem Service-Techniker bestätigen zu lassen, dass es sich um eine Niedertemperaturheizung handelt. Handelt es sich nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung und lebten Sie am 01.02.2002 nicht als Eigentümer selbst im Haus, greift die Heizungs-Austauschpflicht nach 30 Jahren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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