Muss ich die Förderung zurückgeben, wenn meine seit 2 Jahren geförderte Heizung defekt gegangen und nicht mehr repariert werden kann?
In diesem Fall bitten wir Sie, den Kontakt zum Fördergeber zu suchen. Denn in der Regel gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Durch den Defekt ist unter Umständen eine Einzelfallentscheidung nötig. Allerdings ist zu beachten, dass der Hersteller die Anlage nach zwei Jahren auf Garantie tauschen sollte. Die rechnerische Lebensdauer liegt je nach System bei 15 bis 20 Jahren. Im Falle eines Austauschs durch den Hersteller ist die Heizungsförderung in aller Regel nicht zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Heizung durch die Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg kaputtgegangen ist. In diesem Fall gilt eine Ausnahme und Sie können die Förderung erneut beantragen.
Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.