Die Eckdaten: Haus von 1894, bescheinigte "besonders erhaltenswerte Bausubstanz", ca. 330 m² Wohnfläche, geplanter Umbau zu einem 3-Familien-Mietshaus mit aufwendiger Komplettsanierung (u. a. erhöhte Brandschutzanforderung da Gebäudeklasse 4, Trittschalldämmung der Geschoßdecken, FB Heizung etc...), Bauantrag für Umnutzung im Januar 2023 gestellt.
Knapp vor dem 14.8.2022 (d. h. noch zu den alten Förderkonditionen) haben wir über den "Energieeffizienzberater Denkmal" einen BAFA -Antrag für eine Pelletheizung mit Kombi Solarthermie gestellt. Der Antrag wurde vor 10 Tagen genehmigt. Zwischenzeitlich haben wir uns umentschieden und würden lieber eine Luft-Wasser-WP mit Gas-Brennwerttherme als Hybridlösung (um Heizspitzen abfangen zu können) einbauen lassen. Es wird zudem ca. 35 m2 PV in Südlage installiert.
Für eine reine WP-Lösung ist der errechnete Wärmebedarf laut EE-Berater zu hoch. Der EE-Berater ist sich nicht sicher, ob man einfach ein anderes System einbauen darf. Unser Schornsteinfegermeister (der noch vorhandenen Ölheizung) meint, dass - sobald ein "besseres" System eingebaut wird - der BAFA-Antrag trotzdem genutzt werden kann.
Da wir die "alten" Förderbedingungen (vor 15.8.2022) auf der BAFA-Homepage nicht mehr finden können - vielleicht können sie uns helfen: Sollten wir eine Änderungsanfrage bei der BAFA stellen? Wurde PV zuvor gefördert? Für jeglichen Tipp sind wir dankbar.
Für die PV-Anlage bekommen Sie keine Fördermittel. Einzige Ausnahme ist der Einbau von PVT-Kollektoren zusammen mit einer Wärmepumpe. Dabei handelt es sich um Hybridlösungen, die Solarthermie und Photovoltaik kombinieren. Nachlesen können Sie das in der Liste förderbarer Maßnahmen, die zum Antragszeitpunkt galt.
Es ist möglich, ein anderes Heizsystem einzubauen. Über die Änderung informieren Sie das BAFA mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben, welches Sie im BAFA-Portal hochladen. Wichtig: Bis zu vier Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie dabei auch die Kosten anpassen. Nach dem Ablauf der sogenannten Widerspruchsfrist ist das nicht mehr möglich.
Update: Nach aktuellen Informationen ist nicht sicher, welche Konditionen bei einem Änderungsantrag gelten. Während bisher die Konditionen und Vorgaben vom Antragszeitpunkt relevant waren, könnte das BAFA nun die aktuelle Richtlinie heranziehen, wenn es um das Bearbeiten von Änderungen geht. Aus diesem Grund empfehlen wir, zunächst den Änderungsantrag abzuwarten. Erst dann wissen Sie mit Gewissheit, ob eine Förderung wie geplant möglich ist.
Lassen Sie zuvor prüfen, ob die Installation einer Wärmepumpe wirtschaftlich günstiger ist als die geplante Pelletheizung. Ist das Haus auch nach der Sanierung nicht für die Technik geeignet, drohen unter Umständen hohe Betriebs- bzw. Heizkosten. Zudem bleiben Sie mit der geplanten Lösung abhängig von Gas.
Eine fundierte Antwort basiert dabei auf individuellen Berechnungen und Analysen eines Energieberaters. Entscheidend für die Effizienz der Wärmepumpe ist die Vorlauftemperatur der Heizung, die weite Teile des Jahres unter 50 Grad Celsius liegen sollte. Andernfalls steigt der Stromverbrauch oder die Gasheizung springt öfter ein. Realisieren lassen sich niedrige Vorlauftemperaturen im Heizsystem mit einer guten Gebäudedämmung und/oder groß ausgelegten Heizflächen. Flächenheizsysteme wie die geplante Fußbodenheizung sind dabei optimal. In puncto Leistung gibt es bei Wärmepumpen kaum Einschränkungen. So stehen beispielsweise Großwärmepumpen oder Kaskaden-Lösungen (mehrere Wärmepumpen hintereinander) zur Auswahl, um im besten Falle auf die Gasheizung verzichten zu können.