Unsere WEG hat derzeit eine gemeinschaftliche Ölheizung. Diese soll stillgelegt werden. Die einzelnen Sondereigentümer werden jeweils eine eigene Wärmepumpe installieren (aufgrund einiger Besonderheiten der Immobilie). Wie werden diese Maßnahmen am Sondereigentum gefördert und wie müssen die Förderanträge gestellt werden?
Nach Auskunft der KfW muss bei förderfähigen Sanierungsmaßnahmen ausschließlich am Sondereigentum einer Wohnungseigentümerin bzw. eines Wohnungseigentümers diese Wohnungseigentümerin bzw. dieser Wohnungseigentümer einen gesonderten Antrag stellen.