Ich könnte über eBay Kleinanzeigen ein neues Heizgerät kaufen. Dieses ist originalverpackt und war noch nie in Betrieb. Der Verkäufer gibt es ab, da sich seine Planungen geändert haben und das Heizgerät nicht mehr benötigt wird. Die Originalrechnung ist vom Januar 2023. Das Gerät würde von einem zertifizierten Betrieb eingebaut. Wäre ein solches Gerät förderfähig oder gilt es bereits als Gebrauchtgerät?
Eine verbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall leider nur von den Sachbearbeitern des BAFA. Denn eine genaue Definition des "Gebraucht-Zustandes" gibt es nicht. Wahrscheinlich ist, dass das BAFA eine ordentliche Rechnung für die Anschaffung mit Name und Anschrift des zu fördernden Objektes voraussetzt, um Zuschüsse zu vergeben.
Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.