In einem Zweifamilienhaus ist eine Gastherme für Heizung und Warmwasser installiert (Bad, Küche, WC). Zusätzlich sind noch Wohnräume mit Öleinzelöfen im Einsatz. Wie bekomme ich den Austauschbonus von 10 %? Die Gastherme ist im Jahre 2008 installiert worden, die Öleinzelöfen sind älteres Baujahr.
Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie bei der Heizungsförderung für den Austausch von Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtstromspeichern. Gasheizungen (Etagenheizungen ausgenommen) müssen dafür jedoch mindestens 20 Jahre alt sein. Da diese Bedingung im beschriebenen Fall nicht erfüllt ist, gehen wir davon aus, dass der Heizungs-Tausch-Bonus hier nicht infrage kommt. Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie jedoch nur von den Sachbearbeitern des BAFA, die das Vorhaben individuell prüfen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.