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Expertenrat

Was passiert, wenn der Heizungsbauer im laufenden Projekt berufsunfähig wird?

Frage von Hans-Joachim K. am 29.10.2022 

Mein Energieberater hat - wie er sagte erfolgreich- für mich noch kurz vor dem 1.8. einen Antrag zur Förderung zum Umbau einer vorhandenen Ölheizung auf Pelletheizung bei der BAFA gestellt. Wer bekommt eine Genehmigung mitgeteilt? Ist auch schon mal ein Förderantrag negativ beschieden worden? Nachdem mein Antrag also fristgerecht bei der BAFA eingereicht wurde, habe ich meinem Heizungsbauer grünes Licht zur Bestellung der Heizung gegeben. Einbautermin ist Mitte 2023. Jetzt hat er überraschend schnell den Heizungskessel bekommen und will ihn bei mir unterstellen und eine Abschlagszahlung bekommen. Was ist, wenn er (wodurch auch immer) berufsunfähig wird und sein Unternehmen aufgibt, bevor er die Heizung bei mir eingebaut hat? Geht nach einer Abschlagszahlung der Kessel in mein Eigentum über und würde ein anderer Heizungsbauer 'weiterbauen'?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Es kann vorkommen, dass Förderanträge auch abgelehnt werden. Grund dafür ist dann, dass Sie die förderbaren Kosten im Kalenderjahr bereits ausgereizt haben oder technische Mindestanforderungen nicht erfüllen. Grundsätzlich dauert es jedoch sehr lange, bis das BAFA eingegangene Anträge bearbeitet, wie wir im Betrag "Wie lang ist die Bearbeitungszeit von BAFA-Anträgen?" aufzeigen. Haben Sie eine Eingangsbestätigung bekommen, können Sie daher auf eigenes finanzielles Risiko schon vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides mit dem Einbau der Technik beginnen.

Geht es um die Bezahlung, sind Sie erst nach dem Begleichen der gesamten Schuld vollständiger Eigentümer. Der Kessel bleibt daher zumindest teilweise im Eigentum des Heizungsbauers. Sollte dieser unerwartet berufsunfähig werden, ist eine individuelle Lösung zu finden. Sicher baut ein anderer Fachhandwerker die Technik wie geplant bei Ihnen ein. Der Pelletkessel ist dann im Zweifel direkt vom ersten Heizungsbauer abzukaufen.

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