Ich besitze mehrere Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizung. Alle Häuser haben Denkmalschutz. Das neue Gesetz ist viel zu pauschal an der Stelle formuliert, sodass ich mich frage: Geht das überhaupt bzw. darf ich überhaupt tauschen?
Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Denn grundsätzlich gilt das GEG in der aktuellen und der für 2024 geplanten Form für Gebäude unter Denkmalschutz. In § 105 des GEG heißt es aber: "Soweit bei einem Baudenkmal, bei auf Grund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieses Gesetzes abgewichen werden."
Das heißt: Ist ein Heizungstausch nicht mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren oder fallen durch besondere Umstände hohe Kosten an, müssen Sie sich nicht an die Vorgaben halten. Wir empfehlen in diesem Fall den Kontakt zum Denkmalschutzamt sowie zur zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. Denn der Vollzug des GEG ist Ländersache und die gehen mit den Vorgaben teilweise unterschiedlich um.