Noch muss unsere Heizung nicht erneuert werden. Da diese jedoch 20 Jahre alt ist, machen wir uns Gedanken. Reicht für eine neue Heizung auch eine bestehende Photovoltaikanlage, um die Anforderungen zu erfüllen?
Die EnEV fordert den Austausch der Heizung, wenn diese 30 Jahre oder älter ist. Die Austauschpflicht betrifft jedoch nur Öl- und Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Eine Ausnahme gilt darüber hinaus auch dann, wenn Sie als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses schon seit mindestens 01.02.2002 darin leben. In diesem Fall greift die Austauschpflicht erst bei einem Eigentümerwechsel, wobei die neuen Eigentümer eine Schonfrist von zwei Jahren haben.
Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien bestehen im Falle eines Heizungstauschs lediglich in Baden-Württemberg (siehe EWärmeG BW). Diese lassen sich aber auch mit einer bestehenden Photovoltaikanlage erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Anlage eine Leistung von 0,02 kWpeak pro Quadratmeter Wohnfläche hat. Bei einem Haus mit einer Fläche von 140 m² müsste die Photovoltaikanlage also mindestens 2,8 kWp leisten. Ob Sie den Strom einspeisen oder selbst verbrauchen, spielt dabei keine Rolle.