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Expertenrat

Erfülle ich die Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien bei einem Heizungstausch mit einer bestehenden Photovoltaikanlage?

Frage von Wolfram H. am 01.08.2020 

Noch muss unsere Heizung nicht erneuert werden. Da diese jedoch 20 Jahre alt ist, machen wir uns Gedanken. Reicht für eine neue Heizung auch eine bestehende Photovoltaikanlage, um die Anforderungen zu erfüllen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die EnEV fordert den Austausch der Heizung, wenn diese 30 Jahre oder älter ist. Die Austauschpflicht betrifft jedoch nur Öl- und Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Eine Ausnahme gilt darüber hinaus auch dann, wenn Sie als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses schon seit mindestens 01.02.2002 darin leben. In diesem Fall greift die Austauschpflicht erst bei einem Eigentümerwechsel, wobei die neuen Eigentümer eine Schonfrist von zwei Jahren haben.

Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien bestehen im Falle eines Heizungstauschs lediglich in Baden-Württemberg (siehe EWärmeG BW). Diese lassen sich aber auch mit einer bestehenden Photovoltaikanlage erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Anlage eine Leistung von 0,02 kWpeak pro Quadratmeter Wohnfläche hat. Bei einem Haus mit einer Fläche von 140 m² müsste die Photovoltaikanlage also mindestens 2,8 kWp leisten. Ob Sie den Strom einspeisen oder selbst verbrauchen, spielt dabei keine Rolle.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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