Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass bei einer Erneuerung der Heizungsanlage die Heizkörper überprüft werden müssen, ob diese zu der neuen Heizungsanlage passen?
Auch wenn es immer zu empfehlen ist, eine solche Regelung gibt es nicht. Beantragen Sie jedoch Fördermittel über die KfW, etwa für eine neue Gas- oder Öl-Brennwertheizung, muss ein Experte das gesamte System vorher prüfen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die vorhandenen Heizflächen den dauerhaften Brennwertbetrieb mit niedrigen Vor- und Rücklauftemperaturen zulassen. Sind die Heizkörper zu klein, ist das bei niedrigen Außentemperaturen in der Regel nicht der Fall. Sie können einzelne Heizkörper dann austauschen oder eine Flächenheizung installieren. Die anfallenden Ausgaben zählen dabei zu den förderfähigen Kosten.
Weitere Informationen dazu, finden Sie im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".