Expertenrat

Welche Herstellernachweise benötige ich für den technischen Projektnachweis (TPN) zur BEG-Förderung?

Frage von Jochen D. am 24.08.2021 

Bei der Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) im Rahmen einer vom BAFA geförderten Einzelmaßnahme (BEG EM) muss der Haken beim Punkt "Ein Herstellernachweis zu jeder gemäß TMA relevanten Eigenschaft der verwendeten Materialien / Element für die folgenden Maßnahmen liegt vor." gesetzt werden. In welcher Form muss dieser Nachweis vorliegen? Konkreter Fall ist eine Sanierung von Fenster und Dach.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Regel handelt es sich dabei um Produktunterlagen oder Datenblätter. Im Falle der Fenster informieren diese beispielsweise über den U-Wert, der den TMA (technischen Mindestanforderungen) der Fördergeber entsprechen muss. Bei Dämmstoffen benötigen Sie hingegen Unterlagen, welche über die Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien informieren.

Nach Angaben des BMWi bestehen im Allgemeinen keine besonderen Anforderungen an den Herstellernachweis. Eine formlose Erklärung über die Einhaltung der notwendigen Funktionen ist daher ebenso ausreichend.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo