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Expertenrat

Ist unsere Heizung mit Gas und Solarthermie zukunftsfähig?

Frage von Michael D. am 16.03.2023 

Wir haben eine Gas-Brennwertheizung in Kombination mit Brauchwasser-Solarthermie (7 m², 400 L Pufferspeicher). a) Gehört diese Variante zu den noch präferierten Lösungen der Neuregelungen von Herrn Habeck? b) Nennt man unsere Variante "Hybridheizung"?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Hybridheizung ist eine Heizungsanlage, die auf mehr als einen Energieträger setzt. Sie nutzen Gas sowie Solarthermie und haben damit eine Hybridheizung. Es gibt teilweise besondere Anforderungen in Bezug auf die Höhe des regenerativen Anteils. So musste dieser bei der BEG-Förderung beispielsweise 25 Prozent der Heizlast betragen. In Zukunft soll der regenerative Anteil 65 Prozent des Wärmebedarfs abdecken.

Bei einem Kollektorertrag von etwa 500 kWh/m² liefert Ihre Solaranlage rund 3.500 kWh Wärme. Liegt Ihr Verbrauch insgesamt bei 15.000 kWh, deckt die Anlage also etwa 23 Prozent davon. Sie erfüllt die Anforderungen der geplanten 65-Prozent-EE-Pflicht also aller Voraussicht nach nicht.

Denken Sie über eine Erweiterung nach, kommt zum Beispiel eine Luft-Wasser-Wärmepumpe infrage. Diese lässt sich vergleichsweise günstig und platzsparend ergänzen. Sie sorgt vor allem in der Übergangszeit und an milden Wintertagen für wohlige Wärme und spart dabei Heizkosten: Voraussetzung dafür ist eine Vorlauftemperatur von unter 50 bis 55 Grad Celsius.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Planung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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