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Expertenrat

Können wir einen hydraulischen Abgleich durchführen, wenn wir die Heizkörper nur teilweise ersetzen?

Frage von Josef W. am 17.12.2022 

Im Expertenwissen habe ich den Bericht über "Hydraulischer Abgleich der Heizung spart Energie". Wir haben ein Haus mit 5 Wohnungen Baujahr 1995 und planen, die Ölheizung mit einer Wärmepumpen-Heizung zu ersetzen. Frage: Kann ein hydraulischer Abgleich technisch durchgeführt werden, wenn die 27 Jahre alten Flächenheizkörper nur teilweise mit neuen Niedrigtemperatur-Heizkörpern (1 Wohnung ja und die anderen 4 nicht) ersetzt werden? Welche Probleme gilt es zu berücksichtigen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist erst einmal kein Problem. Denn die Art der Heizkörper spielt für den hydraulischen Abgleich eine geringere Rolle. Wichtiger sind in diesem Zusammenhang die Ventile, die in jedem Fall voreinstellbar sein müssen. Anders lassen sich die Druckverluste nicht so anpassen, dass das Heizungswasser auf jedem Fließweg den gleichen Widerstand überwinden muss. Geht es um die Auswahl der zu tauschenden Heizkörper, empfehlen wir Ihnen den Kontakt durch einen Energieberater vor Ort. Dieser kann die "ungünstigsten" identifizieren. Dabei handelt es sich um Heizkörper, die durch ihre Auslegung eine zu hohe Vorlauftemperatur benötigen.

Denken Sie daran, dass der Staat die gesamte Maßnahme mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent fördert, wenn Sie die Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Förderbar sind in diesem Zusammenhang auch Arbeiten wie der hydraulische Abgleich oder das Austauschen von Heizkörpern.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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