Wenn wir unsere Gasheizung, die über 32 Jahre alt ist, austauschen würden gegen eine neue Brennwertgasheizung, muss dann auch ein hydraulischer Abgleich gemacht werden? Frage: Wer macht den? Ein zertifizierter Energieberater oder kann das auch der Heizungsfachmeister machen?
Den hydraulischen Abgleich können beide durchführen - sowohl der Heizungsbauer als auch der Energieberater. Möglich ist es auch, den Energieberater mit der theoretischen Berechnung und den Heizungsbauer mit der praktischen Durchführung zu beauftragen.
Grundsätzlich ist der Abgleich bei jedem Heizungstausch zu empfehlen, da er die Einsparpotenziale besser ausnutzt und zu geringeren Heizkosten führt. Er ist nach Gebäudeenergiegesetz sowie DIN 18380 aktueller Stand der Technik und nach "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" auch in größeren bestehenden Wohngebäuden (ab 6 WE) Pflicht.