x
Expertenrat

Ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht beim Heizungstausch?

Frage von Hans-Martin E. am 19.04.2023 

Wenn wir unsere Gasheizung, die über 32 Jahre alt ist, austauschen würden gegen eine neue Brennwertgasheizung, muss dann auch ein hydraulischer Abgleich gemacht werden? Frage: Wer macht den? Ein zertifizierter Energieberater oder kann das auch der Heizungsfachmeister machen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den hydraulischen Abgleich können beide durchführen - sowohl der Heizungsbauer als auch der Energieberater. Möglich ist es auch, den Energieberater mit der theoretischen Berechnung und den Heizungsbauer mit der praktischen Durchführung zu beauftragen.

Grundsätzlich ist der Abgleich bei jedem Heizungstausch zu empfehlen, da er die Einsparpotenziale besser ausnutzt und zu geringeren Heizkosten führt. Er ist nach Gebäudeenergiegesetz sowie DIN 18380 aktueller Stand der Technik und nach "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" auch in größeren bestehenden Wohngebäuden (ab 6 WE) Pflicht.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo