Ich will in einem Zweifamilienhaus eine Scheitholz/Pelletheizung im Austausch einer alten Gasheizung einbauen lassen. Der Heizungsfachmann kann mir aber keine BZA-ID ausstellen, mit der Begründung, er müsse unter anderem die Heizlast berechnen. Dies ist ihm nicht möglich; ich soll mich an einen Energiefachberater wenden. Was muss bei der Erstellung der BZA-ID angegeben werden?
Die raumweise Heizlastberechnung ist Voraussetzung, um den hydraulischen Abgleich durchführen zu können. Diesen benötigen Sie, um Fördermittel für die Heizung zu erhalten. Möglich ist es aber, die Berechnungen von einem externen Berater/Planer durchführen zu lassen. Die Ausführung muss letztlich immer der Handwerker übernehmen.
Im Zuge der BzA bestätigt der Fachhandwerker:
Voraussetzung ist eine Registrierung im EEE-Portal für Fachhandwerker.