Ich möchte eine Wand in meinem Mobilheim mit Leichtbetonverblender bekleben. Der Wandaufbau besteht aus einer dünnen Sperrholzplatte, dahinter die Dämmung und die Außenhaut des Mobilheimes.
Auf die Sperrholzplatte möchte ich eine PIR-Dämmstoffplatte 20 mm verkleben, darauf sollen dann die Verblender geklebt werden. Welche PIR-Dämmstoffplatte (mit Alu oder Gipskarton) wäre in diesem Fall vorteilhaft und sollte eine zusätzliche Dampfsperre angebracht werden?
Eine PIR-Dämmstoffplatte bietet ein sehr gutes Verhältnis von Dämmleistung zu Dicke und ist zudem sehr leicht. Ob es sich dabei um eine PIR-Dämmstoffplatte mit Alukaschierung oder mit Gipskartonplatte handelt, ist für die wärmedämmende Wirkung nur von geringer Bedeutung. Allerdings besitzt die Dämmplatte mit Alukaschierung noch die Eigenschaft der Wärmestrahlungsreflexion. Ob diese Eigenschaft nach Beklebung mit Leichtbetonverblender noch von Bedeutung ist, kann ich nicht sagen. Hierzu wäre der Hersteller der kaschierten Dämmstoffplatten zu befragen.
Bezüglich der Dampfbremse gehe ich davon aus, dass in der Wandkonstruktion des (industriellen?) Mobilheimes mit Sperrholzplatte, Dämmung und Außenhaut bereits eine Dampfbremse integriert ist, denn das Problem der Wasserdampfdiffusion ist ja auch ohne zusätzliche Dämmschichten bereits vorhanden.
Eher stellt sich die Frage, ob durch eine zusätzliche PIR-Dämmstoffplatte mit Alukaschierung die dampfsperrende Wirkung so hoch wird, so dass eine Rücktrocknung in Raumrichtung ausgeschlossen wird. Das wird insbesondere dann zum Problem, wenn die neue Schicht nicht 100%ig luft- und dampfdicht ausgeführt ist. Davon gehe ich schon wegen der Flankendiffusion (oben, unten, links, rechts) aus. Da diese Fragen von den Eigenschaften und der Verarbeitung der bereits integrierten Dampfbremse abhängen, rate ich Ihnen auf den Hersteller des Mobilheimes zuzugehen und mit ihm Ihr Anliegen zu besprechen.
Der Hersteller sollte den Systemaufbau kennen und daher die Auswirkungen einer zusätzlichen Dämmschicht mit Dampfsperre einschätzen und ggf. berechnen können. Wenn dies nicht der Fall ist, bleibt Ihnen der Gang zu einem Ingenieurbüro für Bauphysik, um eine ingenieurtechnische Stellungnahme zu erbitten.