Ich hätte eine Frage zum Zuschuss 461 incl. 5 % iSFP Bonus. Es heißt ja, ich darf die Sanierung zum z. B. Effizienzhaus 100 EE nicht in einem Zug durchführen. Laut KfW Hotline wurde mir gesagt, dass ich erst eine Einzelmaßnahme aus dem iSFP umsetzten muss bzw. beantragen muss und dann den Zuschuss 461. Es bräuchte auch zeitlich nicht versetzt sein.
Verstehe ich das jetzt richtig, könnte ich jetzt eine Einzelmaßnahme z. B. Fenstertausch beantragen. Diesen Tausch dann innerhalb eines Jahres umsetzen. Und z. B. im Juli dann den Zuschuss 461 beantragen und da dann gleich mit dem Heizungstausch beginnen, weil der Heizungsbauer Zeit hätte? Oder verstehe ich das falsch und es muss schon eine gewisse Zeitspanne dazwischen liegen? Laut KfW Hotline hieß es, es müssten lediglich 2 Anträge vom Energieeffizienzexperten vorliegen, und die Einzelmaßnahme muss vor dem Zuschuss beantragt werden.
Den iSFP-Bonus erhalten Sie für jeden Sanierungsschritt, der Sie näher an den im Sanierungsfahrplan empfohlenen Gebäudestandard bringt. Ein Sanierungsschritt kann dabei eine Einzelmaßnahme oder eine ganzheitliche Sanierung zu einer niedrigeren Effizienzhausstufe sein (9.2 FAQ zum BEG).
Führen Sie die Arbeiten in einem Schritt durch, gefährden Sie die Förderung und müssen mindestens mit der Rückabwicklung rechnen. Das BMWK legt zwar keinen eindeutigen zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Sanierungsschritten vor, fordert aber, dass es sich um unterschiedliche Bauvorhaben handeln muss. Setzen Sie die Baustelle ohne Unterbrechung in einem Zug für den nächsten Sanierungsschritt fort, ist das als ein Bauvorhaben zu bewerten und förderschädlich (9.21 BEG FAQ).
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