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Expertenrat

Wie viel Zeit muss zwischen zwei Vorhaben liegen, um den iSFP-Bonus zu erhalten?

Frage von Katharina M. am 19.04.2022 

Ich hätte eine Frage zum Zuschuss 461 incl. 5 % iSFP Bonus. Es heißt ja, ich darf die Sanierung zum z. B. Effizienzhaus 100 EE nicht in einem Zug durchführen. Laut KfW Hotline wurde mir gesagt, dass ich erst eine Einzelmaßnahme aus dem iSFP umsetzten muss bzw. beantragen muss und dann den Zuschuss 461. Es bräuchte auch zeitlich nicht versetzt sein.

Verstehe ich das jetzt richtig, könnte ich jetzt eine Einzelmaßnahme z. B. Fenstertausch beantragen. Diesen Tausch dann innerhalb eines Jahres umsetzen. Und z. B. im Juli dann den Zuschuss 461 beantragen und da dann gleich mit dem Heizungstausch beginnen, weil der Heizungsbauer Zeit hätte? Oder verstehe ich das falsch und es muss schon eine gewisse Zeitspanne dazwischen liegen? Laut KfW Hotline hieß es, es müssten lediglich 2 Anträge vom Energieeffizienzexperten vorliegen, und die Einzelmaßnahme muss vor dem Zuschuss beantragt werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den iSFP-Bonus erhalten Sie für jeden Sanierungsschritt, der Sie näher an den im Sanierungsfahrplan empfohlenen Gebäudestandard bringt. Ein Sanierungsschritt kann dabei eine Einzelmaßnahme oder eine ganzheitliche Sanierung zu einer niedrigeren Effizienzhausstufe sein (9.2 FAQ zum BEG).

Führen Sie die Arbeiten in einem Schritt durch, gefährden Sie die Förderung und müssen mindestens mit der Rückabwicklung rechnen. Das BMWK legt zwar keinen eindeutigen zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Sanierungsschritten vor, fordert aber, dass es sich um unterschiedliche Bauvorhaben handeln muss. Setzen Sie die Baustelle ohne Unterbrechung in einem Zug für den nächsten Sanierungsschritt fort, ist das als ein Bauvorhaben zu bewerten und förderschädlich (9.21 BEG FAQ).


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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