Wir sanieren ein Bestandshaus und haben dafür auch einen ISFP von einem Energieberater erstellen lassen. Dieser umfasst 5 Maßnahmenpakete, mit mehreren Maßnahmen pro Paket (z. B. Außenwand und Fenster im ersten Paket und Wärmepumpe und Lüftungsanlage im dritten Paket). In diesem Zuge möchten wir auch einen KfW-Kredit für ein Effizienzhaus beantragen und erst einmal nicht über Einzelmaßnahmen arbeiten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann erhalten wir für eine Förderung nach dem beantragten/erreichten Effizienzhausniveau sowie zusätzliche 5 % aufgrund des ISFP.
Nun zu meiner Frage: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann schaut man bei einem KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss am Ende auf das Gesamtergebnis, ob das geplante Effizienzhausniveau auch erreicht wurde. Innerhalb des zusätzlichen ISFP wird jedoch vor allem auf die einzelnen Maßnahmen geschaut sowie auf die Maßnahmenpakete.
In unserem Fall ist in einem Maßnahmenpaket die neue Heizung (Wärmepumpe) sowie eine Lüftungsanlage geplant, so wie das ursprünglich auch angedacht war. Wir überlegen jedoch, die Lüftungsanlage wegzulassen.
Wenn ich nun die Lüftungsanlage aus dem Maßnahmenpaket nicht verbaue, erhalte ich dann noch die Förderung für die neue Heizung?
Unser Energieberater ist sich hier leider nicht ganz sicher, wie das geregelt ist und ob die verschiedenen Maßnahmenpakete innerhalb eines ISFP immer vollumfänglich umgesetzt werden müssen, damit die Förderung gezahlt wird oder ob die Förderung auch fließt, wenn nur Teile umgesetzt werden.
Hier würde es ja vor allem um die zusätzlichen 5 % aus dem ISFP gehen. Die allgemeine Förderung für das erreichte Effizienzhausniveau sollte ja dennoch fließen, oder?
Ich hoffe, dass ich meine Frage verständlich formulieren konnte. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Den iSFP-Bonus bekommen Sie grundsätzlich dann, wenn Sie das im Sanierungsfahrplan angestrebte Ziel mit mehreren Sanierungsschritten erreichen. Ein Sanierungsschritt kann dabei:
Das heißt also: Sie bekommen den Bonus für jede Maßnahme, die im Sanierungsfahrplan bilanziert wurde. Es besteht jedoch keine Pflicht, alle Maßnahmen vollumfänglich umzusetzen. Nachlesen können Sie das im FAQ zum BEG unter Punkt 9.2 und 9.6.
Sind Sie sich nach wie vor unsicher, wie im individuellen Fall zu verfahren ist, empfehlen wir Ihnen des Info-Telefons zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dieses erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer: 0800/0115 000.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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