x
Expertenrat

Wie kann ich den iSFP-Bonus bei einer Sanierung zum Effizienzhaus nutzen?

Frage von David M. am 07.04.2022 

Es handelt sich um eine Zuschuss-Variante ohne KFW-Kredit. Wie erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse bei einem KFW-55-Haus inklusive Sanierungsfahrplan, wenn die Baumaßnahme innerhalb von 2 bis 3 Jahren in 3 Schritten komplett abgeschlossen sein wird?

Laut Aussage der KFW-Bank werden dann die ersten beiden Maßnahmen als Einzelmaßnahmen über die BAFA bezuschusst mit 20 + 5 % und nur die 3. Maßnahme, die zum KFW-55 Haus führt, mit 40 + 5 % bezuschusst.

Das würde ja gar keinen Sinn machen, dann verzichte ich auf den Sanierungsfahrplan und führe alle Maßnahmen gleichzeitig durch und bekomme mehr Förderung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um eine Sanierung zum Effizienzhaus, erhalten Sie den iSFP-Bonus für:

  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung
  • Sanierungsschritte zu einer schlechteren Effizienzhaus-Stufe als geplant
  • Sanierungsschritte, mit denen Sie die geplante Effizienzhaus-Stufe erreichen

In Ihrem Fall sind dabei vermutlich mehrere Anträge nötig. In einem ersten Schritt sanieren Sie beispielsweise auf das Effizienzhaus-100-Niveau, bevor Sie im zweiten Schritt das Effizienzhaus-55-Niveau erreichen. Bei diesem Vorgehen erhalten Sie für den ersten Schritt eine Förderung in Höhe von 27,5 + 5 Prozent (EH-100 + iSFP). Für den zweiten Schritt bekämen Sie dann eine Förderung in Höhe von 40 + 5 Prozent (EH-55 + iSFP).

Eine andere Alternative wäre die bereits beschriebene Kombination von Einzelmaßnahmen und ganzheitlicher Sanierung zum Effizienzhaus 55 mit den genannten Fördersätzen.


Nach Angaben des BMWK erhalten Sie den iSFP-Bonus darüber hinaus auch für die Sanierung in einem Zug, wenn die Maßnahmen in mehreren Sanierungsschritten umgesetzt werden. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.2 im FAQ zur BEG-Förderung

Der iSFP-Bonus wurde eingeführt, um Förderdefizite durch eine mehrstufige Sanierung auszugleichen. Können Sie die Sanierung in einem Zug durchführen, erhalten Sie im konkreten Fall vermutlich eine höhere Förderung, da Sie den Zuschuss/Tilgungszuschuss in Höhe von 45 Prozent für alle anfallenden Kosten erhalten. Zu beachten ist dabei jedoch die Obergrenze förderbarer Kosten, die ohne EE-Klasse bei 120.000 Euro pro Wohneinheit liegt. Abhängig davon, wie hoch die anfallenden Kosten der Sanierung sind, kann diese die Förderung so stark limitieren, dass eine schrittweise Umsetzung trotz niedrigerer Fördersätze lukrativer ist.

Wir empfehlen, den Vergleich mit konkreten Zahlen zusammen mit einem Energieberater aus Ihrer Region vorzunehmen, um die für Sie beste Lösung zu finden. Unterstützung bekommen Sie dabei auch über den Fördermittel-Service von unserem Portalpartner Wüstenrot.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo