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Expertenrat

Muss der iSFP abschließend geprüft sein, bevor ich Förderanträge stellen kann?

Frage von Alexander W. am 24.04.2023 

Ich habe in der Vergangenheit, insbesondere von August bis Dezember 2022, Förderanträge (BEG EM) gestellt, denen nicht abschließend geprüfte individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) zugrunde liegen. Diese iSFPs wurden jedoch bewilligt und regelkonform eingereicht. Und das vor Antragstellung (BEG EM). Nach einigen Monaten wurden sowohl die eingereichten iSFPs wie auch die Förderanträge akzeptiert. Vermutlich aus Kulanz wegen der Antragsflut und langen Bearbeitungszeiten.

Kann ich weiterhin in dieser Form Förderanträge stellen, wenn der iSFP noch nicht geprüft wurde? Ich sehe bei mir keine Zweifel, dass die iSFPs abgelehnt werden. Die Wartezeiten für die Sanierungsinteressenten wie auch die Handwerker sind sonst so lang, dass keine Preissicherheit mehr gegeben ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BMWK muss der iSFP erst nach der Umsetzung der Maßnahme beschieden und ausbezahlt wurden sein. Denn das ist Voraussetzung für den Verwendungsnachweis. Zur Antragstellung muss der iSFP "nur" dem Energieberater vorliegen, damit dieser den iSFP-Bonus beantragen kann. Nachlesen können Sie das in Punkt 2.33 der FAQs zur BEG-Förderung.

Wir interpretieren das so: Zur Antragstellung muss der iSFP noch nicht geprüft worden sein. Kommt es zu Problemen, ist jedoch der iSFP-Bonus zur Förderung in Gefahr.

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