Wir wollen ein Haus kaufen, welches einen Ölkachelofen Bj. 1993 im Flur und separat noch eine komplett elektrische Fußbodenheizung hat. Muss ich die Öl-Heizungsanlage austauschen oder darf ich die weiter benutzen?
Die Austauschpflicht des Gebäudeenergiegesetzes bezieht sich nur auf Heizkessel, also Wärmeerzeuger, die eine Wärmeträgermedium (zum Beispiel Wasser) erwärmen. Die Austauschpflichten der 1. BImSchV betreffen hingegen nur Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe. Da in Ihrem Fall beides nicht zutrifft, entscheiden die Abgaswerte der Feuerstätte. Eine verbindliche Antwort darauf, ob der Ölkachelofen weiter betrieben werden kann, erhalten Sie vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger oder vom Verkäufer selbst. Ohne weitere Informationen ist eine Aussage aus der Ferne jedoch leider nicht möglich.