Ich habe einen Heizkamin Kago Garanta 602.
Nach dem Konkurs der Firma KAGO sind leider nur wenige Informationen erhältlich. Ob Ihr Kamin unter die Austausch-/Nachrüstpflicht der 1. BImSchV fällt, erfahren Sie dabei unter anderem aus einem Datenblatt oder der Betriebsanleitung. Im Zweifel muss der Schornsteinfeger eine Messung durchführen.
Erreicht Ihr Kamin die aktuellen Emissionsgrenzwerte nicht mehr, können Sie diesen austauschen oder nachrüsten lassen. Möglich ist es dabei, einen Abgasfilter oder einen Partikelabscheider einzubauen.