Mein Kago Kaminofen ist Baujahr 2005 mit einer Nennwärmeleistung von 5,5 kW. Muss ich ihn 2024 austauschen oder umrüsten? Wenn ja, wie geht das Umrüsten?
Ob Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den Emissionswerten des Kaminofens ab. Wurde das Gerät vor dem 22. März 2010 eingebaut und in Betrieb genommen, gilt dabei ein Grenzwert von 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgas für Staub. Kohlenmonoxid darf maximal mit 4 Gramm je Kubikmeter im Abgas enthalten sein. Erfüllen Sie diese Vorgaben, die in § 26 der 1. BImSchV geregelt sind, ist ein Weiterbetrieb ohne Probleme möglich.
Da der Hersteller Kago schon seit einigen Jahren nicht mehr am Markt vertreten ist, gibt es in vielen Fällen keine Unterlagen über die Emissionswerte der Heizgeräte. Ist das bei Ihnen auch der Fall, können Sie den Kamin vorsorglich austauschen, aufrüsten oder eine Messung vom Schornsteinfeger in Auftrag geben.
Beim Austausch ist nichts weiter zu beachten. Sprechen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Kaminkehrer ab, installieren Sie einen passenden Ofen und lassen diesen anschließend abnehmen.
Können Sie die Einhaltung der Grenzwerte nicht nachweisen und wollen den Ofen weiter betreiben, können Sie alternativ auch eine Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nachzurüsten. Dabei handelt es sich um Feinstaubfilter oder elektrische Partikelabscheider zum Einbau in den Abgasweg. Erstere sind vergleichsweise günstig, dafür aber wartungsintensiv. Partikelabscheider, die Verunreinigungen elektromagnetisch aus dem Abgasstrom herausziehen, sind in der Anschaffung teurer, im Betrieb aber mit einem deutlich höheren Komfort verbunden.
Der Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme hängt dabei vom Datum auf dem Typenschild ab. Liegt dieses zwischen Januar 1995 und März 2010, haben Sie bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, die Anforderungen umzusetzen.
Wir empfehlen, das Thema mit Ihrem Schornsteinfeger zu besprechen. Dieser prüft die Anlage und hilft dabei, die beste Lösung für Sie zu finden.