Mein Haus wurde 1987 gebaut (Reihenmittelhaus). Darf ich hier jetzt an der Traufe einen Edelstahl Schornstein anbringen? Die nächsten Fenster sind über 15 Meter entfernt und die Mündung würde den First um 60 cm überragen.
In Ihrem Fall gelten die "alten" Ableitbedingungen der 1. BImSchV, wenn die neuen unverhältnismäßig sind. Diese erlauben den Schornstein, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Erfüllen Sie die Vorgaben des § 19 der 1. BImSchV, ist die Installation möglich. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch Ihren Schornsteinfeger.