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Expertenrat

Muss ich meinen 2003 eingebauten Kamin austauschen lassen?

Frage von Dieter B. am 25.02.2023 

Mein Kaminofen wurde 2003 eingebaut (Typ Helsinki 4645). Muss der Ofen ausgetauscht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ob Sie den Ofen weiter betreiben können, hängt von den Emissionswerten ab. Entsprechen diese den Vorgaben der 1. BImSchV, sind Sie nicht von der Austauschpflicht betroffen. Andernfalls müssen Sie den Ofen stilllegen, austauschen oder um einen Filter/Partikelabscheider ergänzen.

Die 1. BImSchV gibt in § 26 folgende Kennwerte vor:


  • Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter
  • Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter

Können Sie die Einhaltung der Werte nicht nachweisen (zum Beispiel mit einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder einer Messung des Schornsteinfegers), dürfen Sie den Ofen nur noch bis zum 31.12.2024 betreiben. Uns liegen leider keine verbindlichen Daten zu den Emissionen des Kamins vor.

Wir empfehlen den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Dieser hilft dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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