Ich habe einen Schornstein mit Baugenehmigung und Abnahme vom Schornsteinfeger BJ 2011. Der kleine Holzkaminofen (ca 5 kW) sollte später (2019) eingebaut werden. Aufgrund von Corona verschob sich diese Maßnahme. Kann ich nun diesen Kamin weiterhin wie in der Baugenehmigung nutzen und den Kaminofen einbauen und nutzen?
In diesem Fall empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Denn dieser muss den Ofen abnehmen, auch wenn er in der Baugenehmigung bereits geplant war. Grundsätzlich gilt hier § 19 der 1. BImSchV. Diese stellt bestimmte Anforderungen an die Austrittsöffnung von Schornsteinen.