Wir wollen ein bereits teilentkerntes Haus kaufen und sanieren. Für dieses Haus besteht durch den Vorbesitzer eine BzA-ID Nummer. Kann ich davor irgendetwas übernehmen?
Wurden bereits Fördermittel beantragt, lassen sich diese nicht ohne weiteres übernehmen. In diesem Fall führt der Verkäufer die Maßnahmen aus und einigt sich mit Ihnen in den Bezug auf die Kosten. Alternativ können Sie die Maßnahmen beauftragen, wenn sich der Verkäufer (Antragsteller) vertraglich zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Wurde für die geförderte Maßnahme noch kein Zuwendungsbescheid ausgestellt oder ist dieser nicht älter als 4 Wochen (Widerspruchsfrist), können Sie auch den Antragsteller im laufenden Fördervorhaben ändern lassen. Nötig ist dazu ein neuer Antrag.
Wurden noch keine Fördermittel beantragt, kann der Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste die Bestätigung zum Antrag (BzA) bei Bedarf neu ausstellen und einreichen - die grundlegenden Berechnungen ändern sich dabei nicht. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie hierzu von Ihrem Energieberater.
Wurde ein individueller Sanierungsfahrplan ausgestellt, können Sie diesen weiter nutzen. Denn das Dokument ist an das entsprechende Gebäude gebunden.
Wichtig zu wissen: Haben die bereits durchgeführten Arbeiten einen Bezug zur geplanten energetischen Sanierung, ist eine Förderung über die BEG nicht mehr möglich. Eine Entscheidung obliegt hier Ihrem Energieberater. Unter Umständen kommt alternativ der Steuerbonus für die Sanierung infrage.
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