Ich bin selbst Energieberater und stehe vor einer Effizienzhaussanierung. Ich beziehe mich auf diesen Artikel: "Wird bei der Effizienzhaus-Förderung ein selten beheizter Hobbyraum im Keller zum beheizten Bereich gerechnet?". Bei meinem Fall hat der Keller im Bestand Heizkörper. Diese sind aber immer aus. Ich möchte für die EH-Bilanzierung die th. Hülle gerne unterhalb der Kellerdecke legen. Hintergrund ist, dass ich das beheizte Volumen klein halten will und dass ich den ungedämmten Kellerboden nicht nachträglich dämmen muss, um auf ein vernünftiges EH-Niveau zu kommen. Darf ich die th. Hülle frei definieren?
Noch ein anderer Punkt: Ich habe gelesen, dass der Heizraum in die th. Hülle aufgenommen werden soll, wegen Verlusten. Ist das beim EH ein Muss oder Definitionssache?
In die Bilanzierung gehen grundsätzlich alle technisch konditionierten Räume ein. Das betrifft auch den Keller, wenn sich dort fest eingebaute Heizkörper befinden. Soll der Keller nicht in der Berechnung enthalten sein, müssen Sie die Heizkörper abbauen oder dauerhaft stilllegen lassen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 2.14 der technischen FAQ für Effizienzhäuser.
Unter Umständen ist es möglich, Räume aus der Bilanz zu nehmen, wenn der Heizkörper lediglich zum Frostschutz bzw. für eine Beheizung auf weniger als 12 Grad Celsius ausgelegt wurde. Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie hier nach einer individuellen Prüfung durch Ihren Fördergeber.
Da die Wärmeverluste des Wärmeerzeugers keine Beheizung im herkömmlichen Sinne darstellt, müssen Technikräume nicht zu den beheizten Räumen hinzugezählt werden.