Unser älteres Haus ist bis jetzt nur bis zum Erdgeschoss gedämmt. Das Erdgeschoss befindet sich in Hochparterre, folglich ist die Kelleraußenwand ca. 40 cm nicht im Erdreich. Nun wollen wir die Kelleraußenwände ca. 60 cm freilegen und dämmen. Macht das Sinn und worauf ist zu achten? Kann die nachträgliche Dämmung direkt an die bestehende Dämmung, die mit einer Aluabschlussleiste versehen ist, angeschlossen werden? Wie kann die entstehende Fuge abgedichtet werden und was ist dabei zu beachten?
Die Dämmung der Kellerwände lohnt sich, wenn der Keller selbst beheizt ist. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir die Dämmung der Kellerdecke. Um Wärmebrücken zu vermeiden, sollten Sie die Fassadendämmung dabei 30 bis 40 cm unter die Kellerdecke ziehen. Die Stärke der Dämmung sollte dabei der Fassadendämmung entsprechen.
Gehen Sie die Dämmung der Wände im Keller an, sollten Sie zuvor sicherstellen, dass diese trocken sind. Anschließend können Sie einen geeigneten Dämmstoff kaufen und nach Herstellerangaben anbringen. Infrage kommen unter anderem Platten aus Styropor oder XPS, die ohne Lufteinschlüsse auf die Fassade geklebt werden. Bei Wänden an Außenluft fordert der Gesetzgeber dabei einen U-Wert von 0,24 W/m²K. Bei erdberührenden Bauteilen sind 0,30 W/m²K ausreichend. Dämmen Sie stärker, können Sie eine Förderung für die Kellerdämmung beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Weitere Hinweise und Tipps geben wir im Beitrag "Perimeterdämmung".
Der Anschluss der Sockel-/Kellerdämmung an die Fassadendämmung erfolgt in der Regel mit einem Fugendichtband der Beanspruchungsgruppe 1 (BG1). Springt die Sockel-/Kellerdämmung etwas zurück, bildet die bestehende Schiene dabei eine funktionierende Abtropfkante.
Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.