Expertenrat

Besteht eine Pflicht zum Dämmen des Kellers?

Frage von Maggie S. am 08.03.2022 

Ist eine Dämmung des Kellers für den Vermieter verpflichtend? Wenn ja, darf er die Kosten auf die Mietpartei umlegen, die über den Keller wohnt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zum Dämmen des Kellers. Entsprechende Vorgaben greifen erst dann, wenn Sie Bauteile der wärmeumschließenden Gebäudehülle (Kellerdecke, Kellerwände etc.) sanieren. In diesem Fall müssen Sie unter Umständen die im Gebäudeenergiegesetz vorgegebenen U-Werte einhalten.

Handelt es sich bei der Sanierung nicht um eine Reparatur oder eine Instandsetzung, sondern um eine Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz, lassen sich die Kosten nach den aktuell gültigen Vorgaben anteilig auf die Miete umlegen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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