Expertenrat

Ist die Dämmung der Kellerdecke Pflicht?

Frage von Corinna E. am 22.11.2016 

Ich verstehe leider nicht ganz, ob es Pflicht ist bei älteren Häusern (1927) die Kellerdecke zu dämmen.
 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern die Kellerdecke nicht saniert wird, ist die Dämmung eine Option. Zur Pflicht wird sie erst dann, wenn:

  • der Fußbodenaufbau auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert wird. 
  • eine Deckenbekleidung im unbheizten Keller angebracht wird. 

Auch wenn Sie keine Pflicht ist, lohnt sich die Kellerdeckendämmung in vielen Fällen. Denn sie kann kostengünstig umgesetzt werden und führt neben den Einsparungen bei Energiekosten auch zu einem höheren Wohlbefinden in den Räumen über dem Keller. Alle Infos zum Thema Kellerdeckendämmung finden Sie auf der Themenseite "Kellerdeckendämmung"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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