x
Expertenrat

Können wir BEG-Förderung beantragen, wenn wir bereits einen KfW-Kredit in Anspruch genommen haben?

Frage von Ulrike M. am 03.02.2021 

 Wir haben vor 2,5 Jahren ein mind. 150 Jahre altes Fachwerkhaus gekauft. Da wir das Dach erneuern mussten, haben wir ein KfW-Kredit 152 beantragt. Die Maßnahme ist mittlerweile durchgeführt und die Doku ging an die KfW. Hier war ein Energieberater involviert. Nun meine Fragen:
- Wir möchten zusätzlich alle Fenster und die Heizung (von Elektro auf Gasheizung + Solar) erneuern. Können wir hierfür zusätzlich eine BEG-Förderung beantragen - für eine Maßnahme oder für beide?
- Als Voraussetzung für die BEG-Förderung lese ich in Ihren eBooks, dass eine Bauanzeige oder deine Baugenehmigung mindestens 5 Jahre alt sein muss. In unserem Fall ist das Haus älter. Unsere letzte Baugenehmigung für das neue Dach ist jedoch nur 1 Jahr alt. Erfüllen wir damit die Voraussetzungen für die Förderung oder nicht? Für alle Fenster? Oder können wir die Förderung für die Fenster, die nicht im Dach sind, beantragen? Und wie ist es mit der Heizung?
- Benötigen wir zur Beantragung eines BEG-Zuschusses zwingend einen Energieberater? Für den TPN?
- Im Fall der Fenster werden wir ein Unternehmen hier in Deutschland beauftragen, das auf Handwerker aus Rumänien zurückgreift. Sind das Fachhandwerker, die für die Förderung notwendig sind? Bzw. wie kann ich bei einem Unternehmen herausfinden, ob es sich um Fachhandwerker im Sinne der Förderung handelt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Es ist möglich, die BEG-Förderung für weitere Sanierungsmaßnahmen zu nutzen. Wichtig ist, dass Sie die bereits geförderten Kosten nicht noch einmal ansetzen. Außerdem dürfen Sie die anrechenbaren Kosten (60.000 Euro pro Wohneinheit) nicht überschreiten. 


In Bezug auf die Baugenehmigung kommt es nur darauf an, dass es sich um ein bestehendes Gebäude handelt. Da Ihr Haus älter als 100 Jahre ist, sollte das kein Problem darstellen und Sie können die Förderung beantragen. 


Sofern Sie nicht nur den Heizungstausch oder eine Heizungsoptimierung planen, ist auch ein Energieberater erforderlich, um die Technische Projektbeschreibung (TPB) und den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. 


Fachunternehmen sind nach der aktuell gültigen BEG-Richtlinie alle Betriebe, Personen bzw. Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind. Wo die Angestellten herkommen, spielt dabei keine Rolle.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo