Wir haben die KfW-Familienförderung „Wohneigentum für Familien“, Produkt 300, ohne QNG in Anspruch genommen. Dürfen wir nachträglich eine Split-Klimaanlage installieren lassen (und den dafür notwendigen Wanddurchbruch) oder könnte das gegen energetische Anforderungen bzw. das Verschlechterungsverbot der KfW verstoßen?
Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage können Sie daher installieren. Möchten Sie sich absichern, können Sie eine Bestätigung von Ihrem Fördergeber einholen. Die Experten der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9002.