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Expertenrat

Können wir den Bewilligungszeitraum im KfW-Programm 461 verlängern?

Frage von A. H. am 15.02.2023 

Wir haben aus Juli 2021 eine KfW-Zusage für das Programm 461 - Zuschuss. Im Januar 2024 muss die Fertigstellung nachgewiesen sein. Leider verzögert sich die Fertigstellung wegen Lieferschwierigkeiten Baumaterial, Handwerker nicht verfügbar. Kann die Frist auf Antrag verlängert werden? Wen ja wie lange?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im KfW Programm 461 steht Ihnen grundsätzlich ein Bewilligungszeitraum von 24 Monaten zur Verfügung. Auf Antrag lässt sich dieser um weitere 24 Monate verlängern. Wichtig ist, dass Sie die Verzögerung nicht selbst zu verantworten haben. Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zu den KfW-Experten, um das weitere Vorgehen individuell abzustimmen. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800/539 9007. 


Zu beachten ist dabei, dass auf den Bewilligungszeitraum eine 6-monatige Nachweisfrist folgt. Wenden Sie sich vor dem Beginn dieser an die Experten der KfW, um die Verlängerung zu beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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