Ich bewohne zurzeit ein KfW-Effizienzhaus 55, das ich vor 6 Jahren gebaut habe. Bekomme ich die KFW-Förderung für effiziente Gebäude nur, wenn ich aufwerte oder auch dann, wenn ich den jetzigen Standard beibehalte?
Grundsätzlich erhalten Sie Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur dann, wenn Sie den Gebäudestand verbessern - also weniger Energie verbrauchen und den CO2-Ausstoß reduzieren. Fördermittel für die Effizienzhaus-Sanierung erhalten Sie damit für das Erreichen einer neuen Effizienzhaus-Stufe (zum Beispiel EH-40).
Fördermittel für Einzelmaßnahmen (Heizung, Dämmung etc.) können Sie beantragen, da diese den energetischen Zustand verbessern. Haben Sie für den Bau des Hauses KfW-Mittel bekommen, besteht unter Umständen eine Mindestnutzungsdauer sowie ein Verschlechterungsverbot. Entsprechende Informationen gehen aus Ihren Förderunterlagen hervor.