Ich habe im Forum gerade 2 Beiträge zum KfW‑358-Ergänzungskredit gelesen. Bei dem Beitrag vom 06.02.2025 steht drinnen, dass der Bauzustand nach der Umsetzung der Maßnahme gilt, und beim Beitrag vom 01.06.2026 steht, dass der Bauzustand bei Antragsstellung gilt. Wie ist das jetzt genau, wenn man aktuell ein Einfamilienhaus hat und nach Bauabschluss sind das dann 2 Wohneinheiten, aber bei der Antragstellung nur 1 Wohneinheit? Gilt dann KfW 358 oder KfW 359?
Bei der Zuschussförderung gilt die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Maßnahme. Nach Rücksprache mit der KfW trifft das auch auf den Ergänzungskredit zu. Sanieren Sie das Gebäude so, dass nach Abschluss der Sanierung nur eine Wohneinheit nach den Vorgaben der BEG-Richtlinie bleibt, können Sie daher den Ergänzungskredit Plus beantragen. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie auch die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen. Welche das sind, haben wir im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten" für Sie zusammengefasst.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" sowie im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.