Wir wohnen in einem Einfamilienhaus. Dieses gehört meinem Schwiegervater. Einen Mietvertrag haben wir nicht, zahlen aber alle Nebenkosten dem Eigentümer Bar jeden Monat. Wir übernehmen das Haus in ca vier bis fünf Jahren. Dieses Jahr muss die Gastherme gewechselt bzw. erneuert werden (20 Jahre alt). Wir müssen diese Kosten dafür selbst tagen. Nun stellt sich die Frage, ob wir auf einen Zuschuss des KfW hoffen können, auch wenn uns das Haus noch nicht gehört? Vier Jahre warten und dann erneuern wird nicht funktionieren. Es muss dieses Jahr passieren.
Nach Rücksprache mit der KfW können Zuschüsse über das Programm 430 sowie Darlehen über das Programm 151/ 152 nur von Eigentümern oder Ersterwerbern von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen beantragt werden.
Geht es um Zuschüsse über das Programm 455 "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss", mit denen zum Beispiel Maßnahmen zum Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung gefördert werden, darf der Antrag auch von Mietern einer Immobilie gestellt werden. Der Vermieter muss die Maßnahme hier jedoch freigeben bzw. bestätigen.