Expertenrat

Kann ich bereits nach der Beantragung von KfW-Fördermitteln mit dem Bau beginnen?

Frage von Ricardo L. am 27.01.2022 

Was sind die Voraussetzungen für das Umsetzen der geplanten Bautätigkeiten? Muss es bei der KfW nur beantragt sein oder auch genehmigt worden sein, um mit den Baumaßnahmen zu beginnen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach der Antragstellung können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit dem Vorhaben beginnen. In der aktuellen Situation ist jedoch nicht klar, ob Sie die beantragten Fördermittel tatsächlich erhalten. Nach dem Antrags- und Förderstopp der BEG-Förderung über die KfW am 24.01.2022 will die Regierung nun rasch entscheiden, wie es mit der Sanierungsförderung weitergeht. Im Neubausektor werden wesentliche Änderungen erwartet. So fiel beispielsweise die Effizienzhaus-55-Förderung früher als erwartet weg. Weitere Informationen geben wir Ihnen im Beitrag "Nach dem Förderstopp der KfW: Welche Förderung gibt es 2022 noch?".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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