Antwort von ENERGIE-FACHBERATER
Für ein barrierefreies Bad erhalten Sie eine KfW-Förderung entweder aus dem Programm 159 (zinsgünstiger Kredit) oder als Zuschuss im Programm 455. Die genauen Vorgaben für die Förderung finden Sie in unserem Expertentipp Förderung für den barrierefreien Badumbau.
Diese Punkte sind wichtig für die KfW-Förderung:
- Die Förderung muss immer vor dem Umbau beantragt werden und die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Den Umbau sollten Sie mit einem Sachverständigen/Architekten für Barrierearmes Bauen planen. Ansprechpartner finden Sie bei der Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer. Auch die Planungskosten sind förderfähig. Der Sachverständige hilft auch bei der Beantragung der KfW-Förderung.
- Bei der Planung müssen die technischen Mindestvorgaben der KfW eingehalten werden.
- Vor dem Umbaubeginn beantragen Sie den KfW-Kredit über Ihre Hausbank beziehungsweise den Zuschuss direkt bei der KfW.
- Mit dem Umbau starten Sie erst, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW haben