Expertenrat

Gibt es eine Ausnahmegenehmigung, um Fördermittel auch für Eigenleistungen zu erhalten, wenn wir die Förderung für unseren Neubau zum falschen Zeitpunkt beantragt haben?

Frage von Juliane B. am 20.03.2023 

Wir haben einen Zuschussförderbescheid für unseren Neubau im Januar 2022 von der KfW erhalten. Im Oktober 2021 wurden die Bedingungen im Hinblick auf "Förderung von Materialkosten" dahingehend geändert, dass diese nur noch förderfähig sind, wenn sie durch Fachfirmen verbaut werden. Davor war eine Förderung dieser Kosten möglich.

Seit Januar 2023 sind die Kosten für den Materialverbau nun wieder förderfähig. Wir fühlen uns durch diese kurze Änderung in den Bedingungen ungleich behandelt, stehen wir doch vor dem gleichen Problem wie alle anderen: Handwerkermangel! Gibt es vielleicht eine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung o. Ä., dass die selbst verbauten Materialkosten doch noch förderfähig sind? Wir haben natürlich einen EEE beauftragt, der den fachgerechten Einbau der Materialien bestätigen wird.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der Antragstellung und die Vorgaben, die zu diesem Zeitpunkt galten. Möchten Sie dennoch eine Ausnahme beantragen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Experten der Förderbank, die Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9002 erreichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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