Gelten die KfW-Fördermaßnahmen auch für Eigentümergemeinschaften?
Ja. Zuschüsse für die energetische Sanierung (KfW Programm 430) stehen dabei allerdings nur Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen zur Verfügung. Darlehen mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm 152) gibt es für alle, die ein Wohngebäude energetisch sanieren.
Bei der Förderung für altersgerechte Umbauarbeiten verhält es sich auch so. Hier gibt es Zuschüsse aus den Programmen 455-E und 455-B nur für Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen, während die Kredite aus dem Programm 159 der KfW allen Sanierer zur Verfügung stehen.
Um keine Fördergelder zu verschenken, empfehlen wir Ihnen den Fördergeld-Service von unserem Partner Wüstenrot.